SchwerlastgewichteIm Handelsverkehr dürfen Schwerlastgewichte nur mit Zulassung des Wirtschaftsministeriums eingesetzt werden (KE vom 9. September 1975 über nichtautomatische Wiegevorrichtungen). Schwerlastgewichte mit Zertifikat: die BauartzulassungsbescheinigungWir besitzen folgende Bauartzulassungsbescheinigungen, die das Wirtschaftsministerium, Verwaltung Qualität und Sicherheit, ausgestellt hat:
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